Aussiedler und Fremdrentengesetz 5/6 Regelung

Viele Aussiedler aus z.B. Rumänien oder Russland haben für Ihre Arbeitszeiten im Ausland eine Kürzung auf dem Rentenbescheid auf 5/6 aufgrund nur glaubhaft gemachter Arbeitszeiten im Ausland. Dies bedeutet eine Kürzung der Rentenpunkte um 1/6 für die jeweiligen Arbeitszeiten. Aus Erfahrungen kann ich sagen dass ein Nachweis dieser Arbeitszeiten durch Belege durchgeführt werden muss.

Als erstes verlangt die Rentenversicherung das Arbeitsbuch oder die Adeverinta um überhaupt die Arbeitsjahre im Ausland auflisten zu können. Dieses reicht jedoch nur für die Glaubhaftmachung und der Anrechnung zu 5/6. Ein weiterer Schritt für den Nachweis der Arbeitszeiten ist ein Lohnlistenauszug (Extrase din statele de plata), auf diesem sind die Arbeitszeiten und Fehlzeiten zusammengefasst. Aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeiten, Schichtarbeit, Feiertagen und Urlaub wird die Rentenversicherung auf dieser Zusammenfassung immer einen Fehler finden und aufgrund dessen den Lohnlistenauszug auch nicht anerkennen als Nachweis. Die Rentenversicherung sucht sich ein paar Monate heraus und verlang von diesen Monaten Kopien der original Lohn- und Gehaltslisten (copii dupa originalul statului de plata). Diese Kopien müssen eigentlich vom Arbeitgeber in Rumänien beantragt werden, da dieser in den meisten Fällen diese Listen nicht mehr verwaltet sind diese über eine private Verwaltungsfirma zu beantragen, bei der diese Listen aufbewahrt werden.
Mit diesen Kopien der geforderten Monate, meistens sind es 4 DIN-A4 Seiten zusammengeklebt oder eine DIN-A3 Seite pro Monat, können die Arbeitszeiten im Ausland nachgewiesen werden und die Arbeitsjahre werden zu 6/6 anerkannt.

Der Unterschied liegt zwischen der Glaubhaftmachung (Arbeitsbuch, Adeverinta) mit Anerkennung zu 5/6 und dem Nachweis (Kopien der Original Lohn-und Gehaltslisten – copii dupa originalul statului de plata) mit Anerkennung zu 6/6. Ob ein Lohnlistenauszug (Extrase din statele de plata) anerkannt wird als Nachweis entscheidet der Sachbearbeiter der Rentenversicherung im Einzelfall.

Anlaufstellen für Aussiedler aus der Nähe von Arad (Banat) in Rumänien sind z.B. die Firmen Grandtex und Azoma in Arad u.a. für Arbeiter aus dem Chemiekombinat.

Ein Beispiel:
Ein männlicher Dreher zählt zur Leistungsgruppe 1 für Arbeiter außerhalb der Landwirtschaft.
Hat er als Dreher in Rumänien im Jahr 1970 ein ganzes Jahr gearbeitet wären das in Deutschland vergleichsweise 15.588 DM laut FRG Tabelle Anlage 4.
Zeiten im Ausland werden grundsätzlich zu 60% angerechnet, also 15.588 DM * 0,60 = 9352,80 DM.
Das Durchschnittseinkommen in Deutschland betrug 1970 für einen Rentenpunkt 13.343 DM.
Für das Arbeitsjahr würde er also 9.352,80 DM : 13.343 DM = 0,7010 Punkte bekommen.
Ohne den Nachweis wären es davon aber nur 5/6 also 0,7010 * 5/6 = 0,5842 Punkte.
Das wäre für das eine Arbeitsjahr ein Unterschied von 0,1168 Punkten, umgerechnet auf die Rente von 2017 mit 31,03 € also 3,62 € pro Monat Rente.
Bei mehreren Arbeitsjahren im Ausland würde sich das natürlich summieren und würde pro Jahr durchaus mehr als 100 € Rente ausmachen.

Links:
Fremdrentengesetz mit Tabellen: https://www.gesetze-im-internet.de/frg/FRG.pdf
Durchschnittseinkommen Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchschnittsentgelt